Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung
an Grund- und Mittelschulen

Sachgebiet 40.1

an der Regierung von Mittelfranken

Erklärung zur Barrierefreiheit

Bisherige Maßnahmen

Das Sachgebiet 40.1 der Regierung von Mittelfranken stellt Inhalte und Informationen Lehrkräften, Schulen und Schulämtern aus dem Mittelschulbereich zur Verfügung. Das Sachgebiet ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Sie erreichen Einstellungen zur Barrierefreiheit über das Symbol in der linken unteren Ecke Ihres Bildschirms.

Folgende technischen Möglichkeiten wurden eingebunden:

Schriftgröße anpassen

Zeichenabstand verändern

Farben umkehren

Graue Farbtöne

Links hervorheben

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Text laut vorlesen

Sprache zu Text

Nicht barrierefreie Inhalte

Im Rahmen der aktuellen Neugestaltung der Website werden entsprechende Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt. Diese beziehen sich vor allem auf den Bereich der Gestaltung des Contents.

Kontaktangaben

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 40.1

Schloßstraße 15

91522 Ansbach

uwe.geuder@reg-mfr.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

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